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" $ 17.03 - 17.30 Uhr
$ ARD-Ratgeber: Recht
Verschenken und Erben
Erben voL Immobilien kommen nach An-
sicht de1 Bunde1finanzhof1 im Ver#leiah
zu ErbeL noL BarverIögeL zu gut weg.
Die Sache lie#t jetut beim Bunde1ver-
fassungsgericht. Höchste Zeit, das ei-
gene Te1t me&t noah einmal z4 üaepden-
ken, uJ Erbschaftssteuer zu sparen.
Aktuell können Sie jetzt noah z.A. mit-
tels einer Schenkung eine Immobilie an
ihre Kinder üaertragen und dabei die
steuerlichen Freibeträge voll ausnut-
zen. Unser Rat: Kons4ltieren Sie einen
Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder
Notar.