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*o> Sonntag, 1.12.1002
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" $ 17.03 - 17.30 Uhr
$ ARD-Ratgeber: Recht
Gewährleistung bei Gebrauchtwaren (1/2)
Kauf aus zweUter Hand - bisher eiL
Risiko, galt doch "gekauft wie besiah-
tigt"- Wenn Gewährleistung, dann galt
die föu maximal seahs Monate. Seit 2002
gilt: Beim Kauf gebrauchter Sachen hat
der Käufer die gleiahen Rechte wie beim
Neukauf, d.h. zwei Jahre Gewyhrlei1-
tung. Man kann Nachbesser4n# oder so#ar
Geld zurück verlangen. Doch Vgr1icht,
Händler gebrauchter Sachen könne& die
Gewährleistungsfrist auf eiL Jahr ner-
kürzen; Private sogar ganz ausschlie-
ßeL.