P598 598 ARD-Text 22.05-04 11:08:31
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*o Informationen der BfA
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Abfindung von Witwen- und Witwerrenten
Die kleine Witwen-/Witwerrente, die nur
noch max. 24 Monate gezahlt wird, kann
nur in dem Umfang abgefunden werden, in
dem sie noch nicht ausgeschöpft wurde.
Sofern die Ehe vor dem 1.1.2002 ge-
schlossen und mindestens ein Ehegatte
vor dem 2.1.1962 geboren wurde, kann
die Abfindung ungekürzt (s.o.)
erfolgen.
Internet unter www.bfa.de und an dem
kostenlosen bundesweiten Servicetelefon
0800 3331919-