P542 542 ARD-Text 22.05-04 11:01:36
2105
Ra Ratgeber
Blumenkästen: Vorsicht Bausubstanz
Blumenkästen auf dem Balkon müssen so
angebracht werden, dass sie die Bau-
substanz weder beschädigen noch verän-
dern.
Darauf machen die DBV-Winterthur-Ver-
sicherungen aufmerksam. Mieter hätten
zwar das Recht, den Balkon nach eige-
nen Vorstellungen zu gestalten, das
Erscheinungsbild des Hauses dürfe aber
nicht darunter leiden.
Auslaufendes Gießwasser dürfe weder Ge-
bäudeteile noch Nachbarn beeinträchti-
gen. Die Kästen und Töpfe müssen sturm-
fest gesichert sein, so dass sie keine
Gefahr für Passanten darstellen.
531 << Fax-Abruf >> 108 j >> 543