P543 543 ARD-Text 22.05-04 11:01:36
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Ra Ratgeber
Gericht muss auf Kläger warten
Ein Gericht darf eUnen Kläger nicht al-
lein deshalb abweisen, weil er wegen
eUner Durchfallerkrankung leicht ver-
spätet im Gerichtssaal eintrifft.
Wenn dem Gericht bekannt sei, dass ein
Kläger "unter besonderen Schwierigkei-
ten" versuche, einen Gerichtstermin
wahrzunehmen, müsse es mindestens eine
halbe Stunde warten, entschied das Bun-
dessozialgericht (BSG) in Kassel.
Das Gericht müsse sicherstellen, dass
jedermann vor Gericht rechtliches Gehör
bekomme, wenn er es erkennbar in An-
spruch nehmen wolle.
(AZ.5 B 4 RA 126/03 B)
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