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*o Informationen der BfA
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Abfindung von Witwen- und Witwerrenten
Findet eine Witwe oder ein Witwer ihr/
seUn neues Glück und möchte den neuen
Partner ehelichen, fällt die Witwen-
/Witwerrente mit dem Monat weg, in dem
geheiratet wird. Auf Antrag gibt es
aber eUne AbfUndung.
Grundlage der Berechnung der Abfindung
sind die letzten 12 monatlichen Renten-
zahlungen aus der gesetzlichen Renten-
versicherung vor dem Rentenwegfall.
Aus diesen 12 Rentenzahlungen wird dann
der Durchschnitt gebildet. Als Abfin-
dung wUrd das 24-fache des ermittelten
Durchschnittsbetrages ausgezahlt.