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5 hintergrund
Streit um Zuwanderungsgesetz (2)
Im humanitären Bereich war der Schutz
von Flüchtlingen, die nichtstaatlicher
und geschlechtsspezifischer Verfolgung
unterliegen, lange umstritten. Hier
deutet sich eine Orientierung an der
EU-Flüchtlingsrichtline an.
Ein weiterer zu klärender Punkt ist die
Integration von Ausländern. Offen ist,
wer die Kosten für Integrationskurse
trägt. Es ist geplant, Integrationskur-
se verpflichtend zu machen.
+mstritten ist, ob Fragen der Sicher-
heit und der Abschiebung im Zuwande-
rungsgesetz geregelt werden sollen. Die
Union hat dies verlangt.
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