P375 375 ARD-Text 22.05.04 10:57:36
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*o Dienstag, 18.5.2004
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" $ 21.55 - 22.30 Uhr
$ Plusminus
Kaufen und Verkaufen im Internet (6)
Der Versand
Muss Lea das Brett mit der Post ver-
schicken, trägt der Käufer die Kosten.
Wichtig: Den Einlieferungsschein des
Paketdienstes aufbewahren oder die Ware
nur unter Zeugen aufgeben. Dann braucht
man bei Verlust nicht noch ein zweites
Mal zu liefern. Aber auch der Käufer
muss für auf dem Transportweg verlorene
Produkte nicht zahlen. Er bekommt sein
Geld zurück! Lea muss sich dann an den
Versender wenden, will sie den Schaden
ersetzt haben.