P372 372 ARD-Text 22.05.04 11:22:21
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*o Freitag, 21.5.2004
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" $ 05.30 - 09.00 Uhr
$ ARD-Morgenmagazin
DVB-T: Das digitale Fernsehen
Was tun als Kabelkunde? (2)
Nur wenn der Vertrag persönlich mit der
Kabelgesellschaft geschlossen worden
ist, kann eine Kündigung möglich sein.
Auf jeden Fall müssen jedoch die in den
AGBs festgehaltenen Kündigungsfristen
eingehalten werden.
Ist der Kabelanschluss fester Bestand-
teil der im Mietvertrag aufgeführten
Nebenkosten, kann in der Regel nicht
gekündigt werden.