P381 381 ARD-Text 22.05.04 12:24:51
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*o Sonntag, 16.5.2004
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" $ 17.03 - 17.30 Uhr
$ ARD-Ratgeber: Recht
Rausschmiss aus der Versicherung (2)
- Schon beim ersten Schadensfall können
die Unternehmen kündigen.
- Die Kündigung kann in aller Regel
ohne Einhalten von Fristen erfolgen.
- Bei neuen Verträgen ist unbedingt
wahrheitsgemäß über alte Schadens-
fälle und die Kündigungsmodalitäten
zu berichten.