P496 496 BAYERNTEXT 25.07. 19 34:01
|4|4|4 1/6
555 Gebühreneinzugszentrale
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Alles über Rundfunkgebühren
Grundsätzlich muß jedes Rundfunkemp-
fangsgerät einzeln angemeldet werden.
Für Privathaushalte gibt es aber mehre-
re Ausnahmen. Dazu fünf Beispiele:
Privatwohnung:
In einem Einpersonen- oder Mehrperso-
nenhaushalt sind in der Regel nur ein
Radio und ein Fernseher anzumelden.
Weitere Geräte in Küche, Bad, Schlaf-
zimmer oder im ausschließlich privat
genutzten Auto sind anmeldefrei.
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,