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555 Gebühreneinzugszentrale
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Rundfunkfinanzierung und
Mittelverwendung (Forts.)
Aufgabe des BR ist es, mit seinen Hör-
funk- und Fernsehprogrammen die Grund-
versorgung der Bevölkerung mit Informa-
tions-, Bildungs- und Unterhaltungssen-
dungen zu gewyhrleisten.
Er finanziert sich üaerwiekend aus der
Rundfunkgebühr. Die Rundfunkgebühren-
pflicht ist gesetzlich geregelt.
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