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555 Gebühreneinzugszentrale
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Alles über Rundfunkgebühren (Forts.)
Zweitwohnung
Weitere Geräte sind dann anzumelden,
wenn sie nicht nur gelegentlich an an-
deren Orten stehen: in der Zweit- oder
Ferienwohnung, im Wohnwagen, der über
die übliche Urlaubsreise hinaus genutzt
wird.
Arbeitsplatz
Hat ein Mitarbeiter an seinem Arbeits-
platz ein eigenes Kofferradio stehen,
muß er es selbst anmelden. Das gilt
auch für den Fall, daß er das Radio je-
den Tag mit nach Hause nimmt oder er
bereits für die zu Hause stehenden Ge-
räte Gebühren bezahlt.
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