P497 497 BAYERNTEXT 25.07. 19 24:41
|4|4|4 3/4
555 Gebühreneinzugszentrale
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Aufteilung der Rundfunkgebühr
Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt
DM 28,25. Sie setzt sich aus der Hör-
funk- bzw. Grundgebühr und der Fernseh-
gebühr zusammen. Die Einnahmen aus der
Rundfunkgebühr stehen dem BR nicht un-
eingeschränkt zur Verfügung. Aus den DM
28,25 fließen rund DM 6,00 an das ZDF.
Auch die Landesmedienanstalten, denen
die Aufsicht üaer den privaten Rundfunk
obliegt, erhalten einen Anteil von rund
50 Pfennig.
Weitere Abzüge erfolgen für die Förde-
rung des Nationalen Hörfunks sowie des
Europäischen Kulturkanals (Arte).
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,