P180 18p ARD/ZDF Fr 23.07.99 11:28:11
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KEINE BENACHTEILIGUNG BEI ALL-INCLUSIVE
All-Inclusive-Reisende dürfen nicht ge-
genüber anderen Urlaubern benachteiligt
werden.
Das Amtsgericht Köln verurteilte einen
Reiseveranstalter, einer Griechenland-
Touristin einen Teil des Reisepreises
zu erstatten. Sie mußte in ihrem Hotel
Bier aus Plastikbechern trinken, wyh-
rend "normal" zahlende Gäste Gläser er-
hielten.
Eine solche Ungleichbehandlung müsse
als diskriminierend empfunden werden,
urteilte das Gericht. Sie beeinträahti-
ge das Wohlbefinden und damit die Taug-
lichkeit der Reise.