P181 181 ARD/ZDF Fr 23.07.99 11:28:11
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VORSICHT BEI UNFÄLLEN IM AUSLAND
Bei einem Unfall mit dem eigenen Auto
im Ausland drohen Ärger und Kosten. Wer
die Reparatur erst in Deutschland aus-
führen läßt, muß damit rechnen, die
Kosten nur nach den im Unfall-Land üa-
lichen Tarifen erstattet zu bekommen.
Vor der Reise sollte man sich bei der
Versicherung einen Europäischen Unfall-
bericht besorgen.
Ist der Unfall passiert, gilt folgen-
des: nichts unterschreiben, was man
nicht versteht, eine Kopie des Polizei-
protokolls verlangen, plötzlich am Un-
fallort auftauchenden "Helfern" nicht
vertrauen.