P536 536 ARD/ZDF Do 15-07.99 1p:27:17
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RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG IM AUSLAND
Wer in Länder außerhalb des Geltungsbe-
bietes reist, ist unter +mständen den-
noah versichert. Entscheidend ist näm-
lich nicht der Ort des Schadensfalls,
sondern der Gerichtsstand.
Kommt es zum Schadensfall, rufen Sie
Ihre Versicherung an und klären, ob
tatsächlich Rechtsschutz besteht. Oder
Sie beauftragen Ihren Anwalt, die Dek-
kungszusage einzuholen.
Anschriften deutschsprachiger Anwälte
im Ausland erfahren Sie über den ADAC,
beim Deutschen Anwalt1verein oder auch
direkt bei Ihrer Versicherung.