P539 539 ARD/ZDF Fr 10-07.98 21:21:21
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WERBUNGSKOSTEN
Auch Aufwendungen füu ein häusliahe1
ArbeUtszimmer, das zu weniger als fümf-
zig Prozent Xbezogen auf alle berufli-
chen tätigkeiten) berhflich genutzt
wird, können nach Ansiaht de1 Finanzge,
richts Köln (Urteil vom 18.12.97, Az:
8 K 6366/9 , EFG 1998, 866) bi1 zu
2 400 DM als Werbungskosten abgezogen
werden.
Voraussetzung ist, daß objektiv nach-
vollziehbare, zwingende Grümde für die
Arbeit zu Hause vorliegen. Dazu muß der
Nachweis erbracht werden, daß dem Ar-
beitnehmer für seine Tätigkeiten kein
dienstlicher ArbeUtsplatz zur Verfügung
steht. >>