P645 645 ARD/ZDF Fr 10.07.98 21:41:11
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RUNDFUNKGEBÜHREN
Nur wer seine Rundfunkgebühren durch
Dauerauftrag zahlt, muß selbst tytj#
werden: Er muß den Auftrag bei seinem
Geldinstitut rechtzeiti# auf die neue
Gebührenhöhe ändern.
Lastschriftzahler (sowie Einzelöaerwji,
ser) brauchen nichts zu veranlassen.
Die Rundfunkgebühren sind jeweils für
drei Monate zu zahlen. Anmeldungen bit,
te an Ihre Landesrundfunkanstalt oder
an: Gebühreneinzugszentr le der Rund-
funkanstalten (GEZ), 50656 Köln.
Telefonische Auskünfte: p221-50 61 11
Sie erreichen die GEZ auch unter der
Internet-Adre1se: http://wws.gez.de
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