P532 532 ARD/ZDF Fr 10-07.98 21:32511
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GELD / 5.7.1998 3/8
ARCHITEKTENVERTRAG
- Der üaliche Architektenvertrag nach
der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (H'AI) sieht drei de-
taillierte KostenaufstellungeL vor
der Auftragsver#abe an die Handwerkep
vor. Bestehen Sie darauf, daß Ihr Ar-
chitekt diese vertragliahen Lei1t4n-
gen auch erbringt. Nur so können Sie
früh die Kostenbremse betätigen.
- Änderungen am Bauvorhaben nach der
Auftragsvergabe sind teuer. Sofern
sie nicht zu vermeiden sind, muß auch
die AuftragsäLderhng eUnschließlich
der Ko1ten schriftlich fixiert wer-
den.
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