P539 539 ARD/ZDF Fr 10-07.98 21:13517
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WERBUNGSKOSTEN
Wenn Sie auf der Fahrt zur Araeit oder
auf der Heimfahrt mit Ihrem Pkw in ei-
nen Unfall verwickelt werden, dürfen
Sie die Kosten, die Sie selbst tragen
müssen, nach Ansiaht de1 Bundesfinanz-
hofs (UrteUl vom 13-03-98, Az: VI R
27/97) als Weraungsko1ten absetzen.
Statt der Reparaturkosten können Sie
dabei auch die unfallbedingte Wertmin-
derhng geltend machen.
Machen Sie die Wertminderung auch dann
als "außerges=hnliahe technische oder
wUrtschaftliche Abnutzung" unbedingt
für das "Unfalljahr! geltend, wenn Sie
glaubeL, Ihren Schaden nach einem Pro-
zeß ersetzt zu bekommen. >>