P540 540 ARD-Tjxt 19.05.01 12:04:52
*o■■ Ü Ratgeber
Keine Probefahrt ohne Ausweis
Experten raten bei Autoverkäufen den
Fahrzeughaltern, sich vom Kaufinteres-
senten den Ausweis geben zu lassen oder
zumindest die Personalien zu notieren,
bevor der Kunde eine Probefahrt macht.
Würde der Kunde das Auto während der
Probefahrt stehlen, hätte der Eigentü-
mer sonst wegen der grob fahrlässigen
Herbeiführung des Diebstahls keinjn An-
spruch auf Schadenersatz durch seine
Versicherung.
Die Allgemeine Rjchtschutz-Versicherung
AG (ARAG) teilte dies mit und verwies
dabei auf ein Urteil des Oberlandesge-
richts Düsseldorf (Az^: 4 U 77/98).