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Rjgressansprüche bei Pilotenstreik? (2)
Bei einer 2.000 Mark teuren Pauschal-
reise, die zjhn Tage dauern soll, ste-
hen dem Kunden also ab der fünften ver-
späteten Stunde zehn Mark zu.
Darüber hinaus kann er beim Reiseveran-
stalter den materiellen Schaden geltend
machen, der ihm durch die Verzögerung
entstanden ist - so etwa Getränkj am
Flughafen oder Telefonkosten. Ein An-
spruch auf Schadenersatz für "nutzlos
aufgewandte Urlaubszeit" gibt es hinge-
gen nicht.
Kaum Chance auf Geld haben Linienpassa-
giere. Immerhin besteht auch hier ein
Anspruch auf Schadenersatz bis hin zu
Übernachtungskosten. >>