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*o■■ Ratgeber
Chemische Reinigung muss nachbessern
Wer sein gutes Stück in die Reinigung
bringt und es genauso schmutzi#, mit
neuen Flecken oder gar ausgbleicht zu-
rückbekommt, hat nicht allzu große
Chancen auf Schadenersatz.
Chemische ReinigungeL verweisen dann
gern auf ihre allgemeinen Ge1chäft1be-
dingungen, wie Stiftung Warentest weiß.
Doch der Kunde kann auf jeden Fall auf
Nachbesserung bestehen, für die eine
kurze Fri1t von zwji bis drei Tagen
ausreichen muss.
Ist das Kleidungsstück völlig unbrauch-
bar geworden, muss die Reinigung den
Zeitwert ersetzen.