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*o■■ Ratgeber
Kein genereller AbfindungsJAnspruch
Entgegen landläufiger Meinung gibt es
bei einer Kündigung keinen generellen
AbfiLdungsanspruch des Arbeitnehmers.
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz weist
darauf hin, dass ein Abfindungsanspruch
nur dann gegebeL sei, wenn eine KüLdi-
gung sich als sozial ungereahtferti#t
erwiesen habe, die Fortsetzung des Ar-
beitsverhältnisses für den Araeitnehmer
oder -geber jedoch nicht zumutbar sei.
In der Regel basiert eine Abfindung,
die auch ver1teuert werden muss, auf
einer freiwPlligen .ereinbarung zwi-
schen Arbeitgeber und -nehmer.
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