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5 hinter#rund
Stichwort: Tariftreuegesetz
Mit dem Tariftreuegesetz will die Bun-
desregierung einen fairen Wettbewerb
bei der Vergabe öffentliaher Aufträ#e
herstellen. Die Auftragnehmer sollen
dazu verpfliahtet werden, ihren Ar-
beitnehmern mindestens die vor Ort üb-
lichen Löhne und Gehälter zu zahlen.
Unzuverlässige Firmen können bei schwe-
ren Verfehlungen, z.B. Schwarzarbeit
oder bei Ver1tößen gegen die Tarif-
treue, von der Vergabe ausgeschlossen
werden.
Dazu wird ein Register geschaffen, in
dem diese Firmen aufgeführt sind. So
soll der massiven Einsatz von Niedrig-
lohnkräften eingeschränkt werden.