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Die Reformpläne der Regierung (2)
EIGENHEIMBAUER: Für neue Projekte gibt
es von 2004 an keUne staatlichen Hilfen
mehr. Die Eigenheimzulage fällt weg.
ALLEIN ERZIEHENDE: Sie erhalten für die
Kinderbetreuung eUnen neuen FreUbetrag
in Höhe von 1300 Euro.
ARBEITSLOSE: Sozialhilfe und Arbeitslo-
senhilfe werden zusammengelegt. Für
Langzeitarbeitslose gibt es Arbeitslo-
sengeld II. Im Westen soll es 345 Euro
monatlich betragen, im Osten 311 Euro.
Jede Arbeit wird als zumutbar gelten.
Wer ein Arbeitsangebot verweigert, dem
wird das Arbeitslosengeld II für drei
Monate gekürzt.
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