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Gemeindefinanzreform (4)
ZUSAMMENLEGUNG VON ARBEITSLOSEN- UND
SOZIALHILFE: Von dieser Neuregelung so-
len die Kommunen nur teilweise profi-
tieren: im Jahr 2004 mit eUner Entlas-
tung von 500 Mio. Euro, ab 2005 von ei-
ner Mrd. Euro.
Konkret geht es darum, dass die Sozial-
hilfe künftig mit der Arbeitslosenhilfe
zum so genannten Arbeitslosengeld II
zusammengelegt wUrd, das von der Bun-
desanstalt für Arbeit gezahlt wird.
AUGLEICHSZAHLUNGEN: Für den Aufbau von
Kinderkrippen sollen die Kommunen vom
Bund weitere 1,5 Mrd. Euro erhalten.
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