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Hartz III und IV (2)
Das sogenannte Hartz-IV-Gesetz benötigt
die Zustimmung des Bundesrates:
ARBEIT LOSENGELD (ALG) II: Kommt durch
die Zusammenlegung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe zustande und soll das
Nebeneinander von zwei bislang getrenn-
ten Systemen beenden. Das ALG II liegt
auf dem Niveau der Sozialhilfe und be-
trägt - ohne Wohngeld - im Westen pau-
schal 345 Euro, im Osten 331 Euro mo-
natlich. Für Bezieher der bisherigen
Arbeitslosenhilfe ist eine Zwei-Stufen-
Übergangsregelung vorgesehen. Eine
wechselseitige Unterhaltspflicht von
Eltern und erwachsenen Kindern soll es
nicht geben.
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