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Wichtige Begriffe zur Rente (1)
Wichtige Stichworte in der Rentendebat-
te und ihre Bedeutung:
BEITRAGSSATZ: Prozentsatz, den ArbeUt-
geber und Arbeitnehmer je zur Hälfte
auf der Grundlage des Bruttolohns eLt-
richten. Die Obergrenze bildet die Bei-
tragsbemessungsgrenze in Höhe von 5100
Euro (West) und 4300 Euro (Ost). Zur-
zeUt liegt der BeUtragssatz bei 19,5
Prozent. Keinen Beitrag zahlen gering-
fügig Beschäftigte, Selbstständige so-
wie Wehr- und Zivildienstleistende. Die
Bundesregierung setzt den BeUtragssatz
per Rechtsverordnung fest, die der Zu-
stimmung des Bundesrats bedarf.
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