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EU-Verfassung (2)
Größter Streitpunkt war bislang die
Rolle eUnes hauptamtlichen EU-Präsiden-
ten,um die Rotation der Präsidentschaft
abzuschaffen. SeUne Befugnisse sollen
jedoch stark eingeschränkt werden.
In der EU-Außenpolitik sollen die Veto-
rechte der Staaten beschnitten werden.
Ab 2009 sollen Mehrheitsentscheidungen
mit eUnfacher MehrheUt möglich seUn. Es
gilt als sicher,dass es zukünftig einen
gemeUnsamen Außenministers geben wUrd.
Ab 2004 sollen die Länder jeweils nur
einen Kommissar nach Brüssel senden. Ab
2009 soll das Kollegium auf 15 Länder
reduziert werden.
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