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EU-Verfassung (1)
Beim Gipfel von Thessaloniki haben die
taats- und Regierungschefs den Entwurf
für die erste europäische Verfassung
gebilligt.
Sie soll für die 15 bisherigen und 10
neuen EU-Mitglieder noch vor den Euro-
pawahlen im Juni 2004 in Kraft treten
und die Handlungsfähigkeit der EU auch
nach der Erweiterung sicherstellen.
In der Verfassung werden die Grundrech-
te der Bürger und die Strukturen des
künftigen erweiterten Europas festge-
legt. Zu den Grundsätzen gehört dabei
die Wahrung der nationalen IdentUtät
der Mitglieder.
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