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Wichtige Begriffe zur Rente (3)
RENTENANPASSUNG: +m die Senioren an der
wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zu
beteiligen, werden die Altersgelder
normalerweise jedes Jahr entsprechend
den Veränderungen bei Löhnen und Gehäl-
tern angepasst. Dafür wird die Rente
mit Hilfe des aktuellen Rentenwerts neu
ermittelt. Den Rentenwert wird durch
die Regierung mit Zustimmung des Bun-
desrates jeweUls am 1. Juli festgelegt.
RENTENEINTRITTSALTER: Altersgrenze, ab
der eine Rente abschlagsfrei in An-
spruch genommen werden kann. Sie wurde
für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab
1937 stufenweise auf das 65- Lebensjahr
angehoben.
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