P541 541 ARD-Text 21.12.03 23501:38
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Ratgeber
Alle Jahre wieder: Der Geschenkumtausch
Für alle, die im Eifer des Gefechts un-
besonnen ein Weihnachtsgeschenk gekauft
haben, hat die Verbraucherzentrale Wis-
senswertes zu Kauf, Umtausch und Rekla-
mation kurz zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt: gesetzlich geregelt
ist Umtauschrecht bei fehlerfreier Ware
nicht - Händler tauschen aus Kulanz.
Oft gibt es statt Geld einen Gutschein.
Auf der sicheren Seite ist, wer ein
RücktrUttsrecht schriftlich vereinbart,
dann gibt's den Kaufpreis bar zurück.
Zurückgebrachte Artikel müssen unver-
sehrt sein und der Verkäufer kann auf
der Rückgabe der Verpackung bestehen.
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