P542 542 ARD-Text 21.12.03 23:11:33
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Ratgeber
Auch Weitervermieter darf kündigen
Nicht nur der Nutzer, auch ein Zwi-
schenmieter darf einem Urteil des Bun-
desgerichtshofs zufolge verschimmelte
oder feuchte Wohnungen und Büroräume
fristlos kündigen. (Az.5 XII ZR 308/00)
Der Zwischenmieter dürfe zwar nicht das
Mietverhältnis mit seinem Untermieter,
aber jenes mit dem Hauptvermieter
fristlos kündigen, entschied der BGH
und weitete damit die Rechte von Unter-
vermietern aus.
Das Recht zur Kündigung wegen Gesund-
heitsgefährdung steht nach dem Gesetz
nur Mietern, nicht aber Vermietern zu.
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