P543 543 ARDtext Mi 20.06.07 18:46:12
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Im Mietvertrag stehende Fläche gilt
Beim Streit um Mieterhöhungen ist die
im Vertrag angegebene Wohnungsgröße
entscheidend. Weicht die tatsächliche
Fläche davon ab, bleibt nach einem
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die
vertraglich vereinbarte Quadratmeter-
zahl für die Berechnung maßgeblich.
Voraussetzung sei aber, dass die Diffe-
renz nicht mehr als 10 % betrage. Das
Gericht gab einem Mieter Recht, der
sich gegen die Anhebung der Monatsmiete
gewehrt hatte. Der Vermieter hatte sich
auf die tatsächliche Wohnfläche, die
größer war als angegeben, bezogen.
Az: VIII ZR 138/06 vom 23. Mai 2007
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Ein- und Ausschalten spart Strom..- 544