P546 546 ARDtext Do 21.06.07 18:32:14
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Billig-Mieten dürfen erhöht werden
Mieter müssen die Erhöhung einer güns-
tigen Miete auch dann hinnehmen, wenn
sich seit ihrem Einzug die ortsübliche
Vergleichsmiete nicht erhöht hat. Dies
entschied der Bundesgerichtshof. Mieter
müssen von vornherein damit rechnen,
dass die Miete stufenweise bis zur
ortsüblichen Vergleichsmiete angepasst
wird, sofern keine andere Vereinbarung
getroffen wurde. AZ: VIII ZR 303/06
Das Interesse des Mieters vor zu hohen
Kosten werde durch die Grenze der orts-
üblichen Vergleichsmiete geschützt.
Seit der letzten Mieterhöhung müssen
aber 15 Monate verstrichen sein.
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Im Mietvertrag stehende Fläche gilt 547