P367 367 ARDtext Do 21.06.07 18:42:18
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jjj Sa 09.06.07 Das Erste
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17.03 - 17.30
ARD-Ratgeber: Recht
Ehrenamt (2)
Vorstandsmitglieder eines Vereins
sollten sicher gehen, dass eine so
genannte Vermögensschadenhaftpflicht
des Vereins existiert. Eine solche
Haftpflichtversicherung müssen die
Vereine von sich aus abschließen. Denn
gezwungen dazu sind sie nicht.
Eine private Haftpflichtversicherung
hilft in aller Regel nicht, denn in den
Verträgen werden ehrenamtliche Tätig-
keiten sehr häufig ausdrücklich
ausgeschlossen.
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