P533 533 ARDtext Do 05.07.07 18:49:51
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jjj Nachrichten Gesundheit
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Alternative Medizin: Kasse zahlt
Gesetzliche Krankenkassen müssen Arz-
neimittel der alternativen Medizin
grundsätzlich bezahlen, wenn sie stan-
dardmäßig eingesetzt werden. Dies ent-
schied das Sozialgericht Speyer in ei-
nem Urteil. In diesen Fällen dürften
das Arzneimittel und die vom Arzt ge-
wählte Behandlungsmethode nicht an den
Maßstäben der Schulmedizin gemessen
werden. Az.: S 7 KR 283/06
Die Krankenkassen können wegen der
grundsätzlichen Bedeutung Berufung beim
Landessozialgericht einlegen. In diesem
Fall ging es um ein Mistelpräparat, für
das die Kasse nicht zahlen wollte.
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USA: Alkoholproblem weit verbreitet 534