P543 543 ARDtext Do 05.07.07 18:49:51
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Rechtstipp zu Versicherungen
Wer eine Kapitallebens- oder Rentenver-
sicherung abschließt, kann nicht damit
rechnen, dass er eine umfassende Bera-
tung bekommt. Das wird mit Blick auf
einen Beschluss des Oberlandesgerichts
Köln deutlich. In dem Fall stellten die
Richter klar, dass Versicherer keine
allgemeine Beratungs- und Belehrungs-
pflicht hätten.
Etwas anderes könne nur gelten,wenn der
Antragsteller konkrete Fragen stellt
oder offensichtlich falsche Vorstellun-
gen hat. Es gelte: Je fachkundiger der
Kunde, umso weniger ist der Vertreter
zur Beratung verpflichtet. Az:5 U 21/07
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Schimmel: Mieter müssen lüften..... 544