P544 544 ARDtext Do 05.07.07 18:49:51
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Schimmel: Mieter müssen lüften
Für die Vermeidung von Schimmel in der
Wohnung müssen auch Mieter ihren Bei-
trag leisten. Der Eigentümerverband
Haus und Grund weist auf ein entspre-
chendes Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) hin: So sei es dem Mieter etwa
zuzumuten, das Fenster mehrmals täglich
auf Kippe zu stellen und die Wohnung zu
lüften. Az.: VIII ZR 182/06
Dies gelte insbesondere, wenn wie im
verhandelten Fall allein das Verhalten
der Mieter die Ursache für die Schim-
melpilzbildung gewesen sei.
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Deutsche essen weniger Fleisch..... 545