P140 140 ARDtext Do 05.07.07 18:48:31
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jjj Hintergrund tagesschau
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Nebeneinkünfte von Abgeordneten
Bislang mussten Bundestagsabgeordnete
ihre Nebeneinkünfte nur dem Parlaments-
präsidenten offenbaren.
Die seit Oktober 2005 geltende, wegen
des Verfassungsstreits zunächst aber
ausgesetzte Transparenzregelung sieht
dagegen vor, dass der Bundestag die
Quellen der Nebeneinkünfte veröffent-
licht. Voraussetzung ist, dass diese
brutto 1000 Euro im Monat oder 10.000
Euro im Jahr übersteigen.
Die Höhe der Einkünfte wird in drei
Stufen angegeben: 1000 bis 3500 Euro,
3500 bis 7000 Euro oder darüber.
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