P147 147 ARDtext Do 05.07.07 18:41:09
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jjj Hintergrund tagesschau
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Die neuen Anti-Doping-Regeln (2)
Bei besonders schweren Dopingvergehen
droht künftig eine Freiheitsstrafe von
einem bis zu zehn Jahren. Voraussetzung
ist aber, dass die Substanzen tatsäch-
lich im Sport genutzt wurden. Auch Ge-
werbs- oder bandenmäßige Dopingvergehen
sollen härter bestraft werden.
Eine spezielle Kronzeugenregelung für
geständige Athleten oder Trainer wird
es nicht geben. Nach Auffassung der Re-
gierung ist sie bereits in der allge-
meinen Kronzeugenregelung umgesetzt.
Auch von der Neuregelung ausgeschlossen
bleibt der Sportbetrug. Er unterliegt
weiterhin der Sportgerichtsbarkeit.
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