P369 369 ARDtext Fr 17.08.07 18:12:08
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jjj Sa 28.07.07 Das Erste
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17.03 - 17.30
ARD-Ratgeber: Technik
Elektro-Fahrräder (1)
Laut Gesetz gilt ein Fahrrad mit Hilfs-
motor als Mofa. Daher besteht in der
Regel Zulassungs-, Versicherungs-, Füh-
rerschein- und Helmpflicht. Handelt es
sich bei dem Fahrrad mit Elektromotor
allerdings um ein Pedelec, dann beste-
hen diese Pflichten nicht. Bei einem
Pedelec ("Pedal Electric Cycle") leis-
tet der Motor nur Unterstützung, wenn
sein Fahrer auch selbst strampelt -
und das nur bis zu einer Geschwindig-
keit von 25 Km/h. In Deutschland gilt
ein Pedelec daher als Fahrrad.
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