P367 367 ARDtext Mo 20.08.07 21:02:22
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jjj Sa 21.07.07 Das Erste
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17.03 - 17.30
ARD-Ratgeber: Recht
Falsch beraten: Neue Hoffnung für
Anleger (2)
Jetzt hat der Bundesgerichtshof die
Rechte von Anlegern durch eine neue
Fristenberechnung gestärkt. Danach gilt
auch für Geschädigte, deren Schadens-
fall im Jahr 2002 eingetreten ist, un-
ter bestimmten Umständen eine dreijäh-
rige Verjährungsfrist, beginnend mit
dem Zeitpunkt, an dem dem Anleger die
Tatsachen bekannt geworden sind, die
den Anspruch begründen.
Urteil: BGH vom 23. Januar 2007 (XI ZR
44/06)
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