P543 543 ARDtext Mo 20.08.07 21:13:42
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Alkohol ist Kündigungsgrund
Alkoholkonsum am Arbeitsplatz ist ein
Kündigungsgrund. Während einer Dienst-
reise sind die Regeln zwar lockerer,
doch wer durch "ständigen Alkoholkonsum
und entsprechende Ausfallerscheinungen"
auffalle, müsse mit einer fristlosen
Kündigung rechnen, entschied das Lan-
desarbeitsgericht Schleswig-Holstein in
Kiel. (Az: 4 Sa 529/06)
Die Richter wiesen damit die Klage ei-
ner Angestellten ab. Sie hatte während
einer Dienstreise auch tagsüber so viel
Alkohol getrunken, dass sie anderen
Teilnehmern unangenehm auffiel. Ihr
Arbeitgeber kündigte ihr fristlos.
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Neue Broschüre zu Wohnungskauf..... 544