P541 541 ARDtext So 26.08.07 22:01:23
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Kündigung bei zu viel Leerstand
In einem weitgehend leerstehenden
Mietshaus dürfen Vermieter den verblie-
benen Mietern kündigen, wenn sie das
Gebäude abreißen wollen. Laut Landge-
richt Berlin stellt die ersatzlose Be-
seitigung von Wohnraum zur Beseitigung
von erheblichem Leerstand aufgrund
einer geänderten Nachfrage ein berech-
tigtes Interesse zur Kündigung im Sin-
ne des Paragraf 573 Abs.1 des BGB dar.
Voraussetzung ist aber, dass der Ver-
mieter den Leerstand nicht selbst ver-
schuldet hat, sondern sich die Wohnun-
gen aus strukturellen Gründen nicht
mehr vermieten lassen. AZ: 63 T 132/06
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Alter schützt nicht vor Kündigung.. 542