P542 542 ARDtext So 26.08.07 22:01:21
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Alter schützt nicht vor Kündigung
Die krankheitsbedingte Kündigung älte-
rer Arbeitnehmer mit überdurchschnitt-
lich hohen Fehlzeiten verstößt nicht
gegen das Allgemeine Gleichbehandlungs-
gesetz. Eine Diskriminierung wegen Al-
ters liege insbesondere dann nicht vor,
wenn der gekündigte Arbeitnehmer deut-
lich häufiger krank sei als andere Ar-
beitnehmer vergleichbarer Altersgruppe
und Beschäftigung, so das Landesar-
beitsgericht Baden-Württemberg.
Damit wiesen die Richter die Klage ei-
nes 54-jährigen Gipsers ab, der sich in
den letzten 10 Jahren an 395 Tagen
krank gemeldet hatte. AZ: 4 Sa 14/07
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