P546 546 ARDtext So 26.08.07 22:11:01
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Keine Waisenrente im 34.Semester
Ostdeutsche können sich nicht ewig auf
altes DDR-Recht stützen. Selbst wenn
dies formal unbegrenzt weiter gelten
würde, kann irgendwann Schluss sein.
Das entschied das Sozialgericht Berlin
in einem Urteil. Es wies damit die Ren-
tenklage einer Studentin im 34.Semes-
ter ab. (AZ: S 6 R 2323/07)
Die 37-Jährige erhielt seit dem Tod ih-
res Vaters 1986 eine Halbwaisenrente
und studiert im 34.Semester Theologie.
Nach DDR- wie auch nach Bundesrecht
werden Waisenrenten auch während der
Ausbildung gezahlt. Das DDR-Recht kann-
te allerdings keine Altersgrenze.
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