P547 547 ARDtext So 26.08.07 22:11:01
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Grillfest kann Betriebsfeier sein
Ein Unfall bei einem Grillfest mit Kol-
legen kann ein Arbeitsunfall sein. Vor-
aussetzung ist, dass die Feier die Kri-
terien einer "betrieblichen Gemein-
schaftsveranstaltung" erfüllt, wie das
Sozialgericht Gießen entschied.
Im konkreten Fall hatte sich ein Mitar-
beiter eines Lebensmittelmarktes auf
einem Grillfest die Schulter verletzt.
Die zuständige Berufsgenossenschaft
lehnte die Anerkennung des Unfall als
Arbeitsunfall ab, da die Feier nicht
ausdrücklich von der Unternehmenslei-
tung, sondern vom Betriebsrat veran-
staltet worden sei. AZ: S 3 U 1215/03
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